+1. Originatoren sollten den zuständigen Behörden alle angeforderten Informationen über die …

1. Originatoren sollten den zuständigen Behörden alle angeforderten Informationen über die …

Originatoren sollten den zuständigen Behörden alle angeforderten Informationen über die Verbriefungen, für die sie eine ÜSR nachzuweisen beabsichtigen, zukommen lassen, damit die zuständigen Behörden die Bewertung der ÜSR auf Dritte nach Titel I bis III dieser Leitlinien durchführen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/