+2. Originatoren sollten die jeweils zuständige Behörde über sämtliche Verbriefungen, für die sie …

2. Originatoren sollten die jeweils zuständige Behörde über sämtliche Verbriefungen, für die sie …

Originatoren sollten die jeweils zuständige Behörde über sämtliche Verbriefungen, für die sie eine ÜSR nachzuweisen beabsichtigen und die sich in ihrer Struktur oder Portfoliozusammensetzung von früheren von ihnen gemeldeten Transaktionen unterscheiden, zumindest in Kenntnis setzen.

12. Governance und Grundsätze im Zusammenhang mit ÜSR-Bewertungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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