+2. Originatoren sollten über angemessene Systeme und Kontrollen in Bezug auf die ÜSR durch …
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2. Originatoren sollten über angemessene Systeme und Kontrollen in Bezug auf die ÜSR durch …
Originatoren sollten über angemessene Systeme und Kontrollen in Bezug auf die ÜSR durch Verbriefung verfügen, unter anderem für eine regelmäßige, mindestens vierteljährlich durchzuführende Überwachung der ÜSR-Anforderungen während der gesamten Laufzeit der entsprechenden Transaktionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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