+3. Originatoren sollten über Grundsätze und Methoden verfügen, um die fortlaufende Einhaltung …

3. Originatoren sollten über Grundsätze und Methoden verfügen, um die fortlaufende Einhaltung …

Originatoren sollten über Grundsätze und Methoden verfügen, um die fortlaufende Einhaltung sämtlicher ÜSR-Anforderungen gemäß den Artikeln 243 und 244 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sicherzustellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/