+10. Umfasst das Bankensystem eines Mitgliedstaates eine große Anzahl kleiner Institute, können die …

10. Umfasst das Bankensystem eines Mitgliedstaates eine große Anzahl kleiner Institute, können die …

Umfasst das Bankensystem eines Mitgliedstaates eine große Anzahl kleiner Institute, können die benannten Behörden wahlweise ein relevantes Unternehmen vom Identifizierungsverfahren ausnehmen, sofern die relative Größe dieses relevanten Unternehmens an der Summe der Aktiva gemessen bei maximal 0,02 % liegt. Bei dieser Entscheidung sollten die Behörden den mit diesen Unternehmen verbundenen Berichtsaufwand berücksichtigen, wenn es ihrem Urteil zufolge unwahrscheinlich ist, dass diese Unternehmen ein Systemrisiko für die Binnenwirtschaft darstellen. Werden diese Unternehmen vom Identifizierungsverfahren ausgenommen, sollten die benannten Behörden bei der Berechnung der Punktbewertungen der übrigen relevanten Unternehmen Verzerrungen in der Punktbewertung vermeiden, indem sie die Indikatorwerte dieser relevanten Unternehmen schätzen und ein fiktives Unternehmen mit der Summe der Indikatorwerte dieser relevanten Unternehmen in die Stichprobe einbeziehen. Die Liste der relevanten Unternehmen sollte bei jedem Durchlauf des Identifizierungsverfahrens geprüft werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/