+13. Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der …
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13. Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der …
Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der Kategorien und/oder zusätzlichen qualitativen und/oder quantitativen Indikatoren der Systemrelevanz weitere relevante Unternehmen als A-SRI einzustufen sind. Die benannten Behörden sollten die Indikatoren auswählen, die ihrer Ansicht nach das Systemrisiko in dem Sektor ihres Mitgliedstaates oder der Wirtschaft der Union angemessen erfassen. Die benannten Behörden sollten ein relevantes Unternehmen nicht als A-SRI einstufen, wenn dessen Punktwert 4,5 Basispunkte nicht überschreitet. Die benannten Behörden können die relevanten Unternehmen oder Teilgruppen nach Bedarf auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Basis beurteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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