+Titel III - Aufsichtliche Bewertung von A-SRI
---+13. Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der …
---+14. Bei der Beurteilung sollten die benannten Behörden nur die in Anhang 1 oder Anhang 2 (Optionale …
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Titel III - Aufsichtliche Bewertung von A-SRI
Titel III - Aufsichtliche Bewertung von A-SRI
1. Übersicht
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Regulierung |
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13. Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der …
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Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der Kategorien und/oder zusätzlichen qualitativen und/oder quantitativen Indikatoren der Systemrelevanz weitere relevante Unternehmen als A-SRI einzustufen sind. Die benannten Behörden sollten die Indikatoren auswählen, die ihrer Ansicht nach das Systemrisiko in dem Sektor ihres Mitgliedstaates oder der Wirtschaft der Union angemessen erfassen. Die benannten Behörden sollten ein relevantes Unternehmen nicht als A-SRI einstufen, wenn dessen Punktwert 4,5 Basispunkte nicht überschreitet. Die benannten Behörden können die relevanten Unternehmen oder Teilgruppen nach Bedarf auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Basis beurteilen.
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14. Bei der Beurteilung sollten die benannten Behörden nur die in Anhang 1 oder Anhang 2 (Optionale …
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Bei der Beurteilung sollten die benannten Behörden nur die in Anhang 1 oder Anhang 2 (Optionale Indikatoren) aufgeführten Indikatoren anwenden und bei Bedarf den angemessenen Erfassungsbereich wählen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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