+1. Mit Artikel 10 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und …

1. Mit Artikel 10 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und …

Mit Artikel 10 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme wird die EBA bevollmächtigt, Leitlinien zu Zahlungsverpflichtungen zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck werden mit den vorliegenden Leitlinien Konditionen bereitgestellt, die in die vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen, gemäß denen Kreditinstitute Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Einlagensicherungssystem stellen, aufzunehmen sind, sowie Kriterien für die Eignung und die Verwaltung der Sicherheiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/