+4. Die Abwicklungsbehörden sollten die benannten Behörden darüber informieren, dass sie bei der …
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4. Die Abwicklungsbehörden sollten die benannten Behörden darüber informieren, dass sie bei der …
Die Abwicklungsbehörden sollten die benannten Behörden darüber informieren, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnis gemäß den Artikeln 69, 70 und 71 der Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen den wirksamen Gläubigerschutz des Einlagensicherungssystems gebührend zu berücksichtigen haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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