+12. Die vorliegenden Leitlinien gelten unbeschadet der Möglichkeit, dass ihr Inhalt in …
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12. Die vorliegenden Leitlinien gelten unbeschadet der Möglichkeit, dass ihr Inhalt in …
Die vorliegenden Leitlinien gelten unbeschadet der Möglichkeit, dass ihr Inhalt in Übereinstimmung mit nationalem Recht teilweise oder ganz mittels gesetzlicher Vorschriften umgesetzt wird, einschließlich Bestimmungen zur Zahlungsverpflichtungsvereinbarung und der Finanzsicherheitsvereinbarung, vorausgesetzt, dass mit den gesetzlichen Bestimmungen Ergebnisse erzielt werden, die jenen in der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Einlagensicherungssystem und seinen Mitgliedern mindestens gleichwertig sind, u. a. : die Erfüllung der Verpflichtung des Kreditinstituts, die Zahlungsverpflichtung zu leisten, die Bestellung von risikoarmen Schuldtiteln für das Einlagensicherungssystem, mit dem die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Einlagensicherungssystem abgesichert wird, sodass diese dem Einlagensicherungssystem zur Verfügung stehen, die unverzügliche Verwertung der risikoarmen Schuldtitel im Verwertungs- bzw. Beendigungsfall sowie die Übereinstimmung mit den in der Richtlinie 2014/49/EU oder anderen anwendbaren EU-Gesetzen formulierten Anforderungen, einschließlich des zeitlichen Rahmens.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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