+Geltungsbeginn
---+34. Die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden sollten diese Leitlinien bis 31. …

Geltungsbeginn

Geltungsbeginn

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
34. Die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden sollten diese Leitlinien bis 31. …

Die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden sollten diese Leitlinien bis 31. Dezember 2015 umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt sollten die Einlagensicherungssysteme und die benannten Behörden sicherstellen, dass diese Leitlinien effektiv angewandt werden. Der gleiche Umsetzungszeitraum gilt für Abwicklungsbehörden und für zuständige Behörden, soweit sich diese Leitlinien an sie richten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/