+Leitlinie 1: Prüfung des Einkommens des Verbrauchers
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Leitlinie 1: Prüfung des Einkommens des Verbrauchers
1.1 Bei der Prüfung der Aussichten, ob der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2014/17/EU nachkommt, sollte der Kreditgeber angemessene Erkundigungen einholen und geeignete Schritte einleiten, um das zugrunde liegende Einkommen, die Einkommensentwicklung in der Vergangenheit sowie Schwankungen im Laufe der Zeit zu prüfen. 1.2 Bei Verbrauchern, die selbstständig tätig sind oder über ein saisonales oder sonstiges unregelmäßiges Einkommen verfügen, sollte der Kreditgeber angemessene Erkundigungen einholen und geeignete Schritte einleiten, um die Informationen zur Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, zu überprüfen, einschließlich der Ertragskraft und einer Prüfung der Dokumentation dieses Einkommens durch Dritte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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