+Leitlinie 5: Berücksichtigung verbindlicher und sonstiger fester Ausgaben des Verbrauchers
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Leitlinie 5: Berücksichtigung verbindlicher und sonstiger fester Ausgaben des Verbrauchers
5.1 Bei der Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, sollten verbindliche und sonstige feste Ausgaben angemessen berücksichtigt werden, wie die tatsächlichen Verpflichtungen des Verbrauchers, einschließlich einer angemessenen Begründung und Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten des Verbrauchers.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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