+Leitlinie 5: Berücksichtigung verbindlicher und sonstiger fester Ausgaben des Verbrauchers

Leitlinie 5: Berücksichtigung verbindlicher und sonstiger fester Ausgaben des Verbrauchers

5.1 Bei der Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, sollten verbindliche und sonstige feste Ausgaben angemessen berücksichtigt werden, wie die tatsächlichen Verpflichtungen des Verbrauchers, einschließlich einer angemessenen Begründung und Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten des Verbrauchers.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/