+Leitlinie 6: Berücksichtigung für die Zukunft denkbarer negativer Szenarien

Leitlinie 6: Berücksichtigung für die Zukunft denkbarer negativer Szenarien

6.1 Bei der Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, sollte der Kreditgeber für die Zukunft denkbare negative Szenarien ausreichend berücksichtigen, darunter beispielsweise ein geringeres Einkommen im Ruhestand, einen Anstieg des Referenzzinssatzes bei variablen Hypotheken, eine negative Amortisation, Schlussraten oder aufgeschobene Tilgungs ‐ oder Zinszahlungen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/