+7. Bei der Bewertung, ob durch die Gewährung finanzieller Unterstützung keine Bedrohung für die …
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7. Bei der Bewertung, ob durch die Gewährung finanzieller Unterstützung keine Bedrohung für die …
Bei der Bewertung, ob durch die Gewährung finanzieller Unterstützung keine Bedrohung für die Finanzstabilität in dem Mitgliedstaat des die finanzielle Unterstützung gewährenden Unternehmens der Gruppe entstehen würde, sollten das gewährende Unternehmen und die zuständige Behörde mindestens die folgenden Faktoren analysieren: - a) die Bedeutung des gewährenden Unternehmens für die Finanzstabilität des Mitgliedstaats, in dem es seinen Sitz hat, anderer Mitgliedstaaten und der Union, unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen dem gewährenden Unternehmen und anderen Unternehmen, die für die Finanzstabilität von Bedeutung sind, insbesondere durch die Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem in Übereinstimmung mit Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
- b) die Finanzlage des gewährenden Unternehmens und der Gruppenmitglieder, die für seine Stabilität von Bedeutung sind;
- c) die Wahrscheinlichkeit künftiger Entwicklungen, die sich negativ auf das gewährende Unternehmen oder auf die Gruppenmitglieder, die für die Stabilität des gewährenden Unternehmens von Bedeutung sind, oder auf die Finanzstabilität des Mitgliedstaats, in dem das gewährende Unternehmen seinen Sitz hat, anderer Mitgliedstaaten oder der Union auswirken, und
- d) das Risiko, dass die Gewährung der Unterstützung dem gewährenden Unternehmen die Liquidität oder die Vermögenswerte entzieht, die notwendig sein werden, um andere Gruppenmitglieder, die für die Stabilität der Gruppe und die Finanzstabilität in naher Zukunft von Bedeutung sind, zu unterstützen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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