+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …
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7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …
Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (EBA-Behörde), die ebenfalls die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 22 der Richtlinie 2014/17/EU sind. Sie gelten in dem Umfang, in dem diese Behörden als für die Sicherstellung der Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2014/17/EU, auf die sich diese Leitlinien beziehen, zuständig ernannt wurden. Adressaten von Informationspflichten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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