+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …

7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …

Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (EBA-Behörde), die ebenfalls die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 22 der Richtlinie 2014/17/EU sind. Sie gelten in dem Umfang, in dem diese Behörden als für die Sicherstellung der Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2014/17/EU, auf die sich diese Leitlinien beziehen, zuständig ernannt wurden.

Adressaten von Informationspflichten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/