+Festsetzung von Obergrenzen für einzelne Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen
---+19. Unabhängig von der Gesamtobergrenze sowie ergänzend dazu sollten Institute niedrigere …

Festsetzung von Obergrenzen für einzelne Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen

Festsetzung von Obergrenzen für einzelne Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
19. Unabhängig von der Gesamtobergrenze sowie ergänzend dazu sollten Institute niedrigere …

Unabhängig von der Gesamtobergrenze sowie ergänzend dazu sollten Institute niedrigere Obergrenzen für ihre einzelnen Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen festsetzen. Bei der Festsetzung dieser Obergrenzen im Rahmen ihres internen Bewertungsverfahrens sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:

  • a. den aufsichtsrechtlichen Status des Schattenbankunternehmens, insbesondere, ob das Unternehmen in irgendeiner Art aufsichtlichen oder rechtlichen Anforderungen unterliegt;
  • b. die Finanzlage des Schattenbankunternehmens einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, seiner Eigenkapitalposition, seines Verschuldungsgrades und seiner Liquiditätsposition;
  • c. verfügbare Informationen über das Portfolio des Schattenbankunternehmens, insbesondere über notleidende Kredite;
  • d. verfügbare Nachweise über die Angemessenheit der vom Schattenbankunternehmen hinsichtlich seines Portfolios durchgeführten Kreditanalyse, sofern vorhanden;
  • e. ob das Schattenbankunternehmen gegenüber der Volatilität der Vermögenspreise oder der Kreditqualität anfällig ist;
  • f. Konzentration der Kreditvermittlungstätigkeiten im Verhältnis zu anderen Geschäftstätigkeiten des Schattenbankunternehmens;
  • g. Verflechtungen, wie in Absatz 14 Buchstabe e beschrieben;
  • h. alle anderen vom Institut gemäß Absatz 14 Buchstabe a ermittelten relevanten Faktoren.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/