+Anwendungsbereich
---+7. Die vorliegenden Leitlinien gelten für Kooperationsvereinbarungen, die Einlagensicherungssysteme …
---+8. In dem Fall, dass Einlagensicherungssysteme von einem privaten Unternehmen verwaltet werden …
---+9. Für jeden der in Absatz 17 aufgeführten drei wesentlichen Bereiche, die in den …
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Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
1. Übersicht
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Regulierung |
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7. Die vorliegenden Leitlinien gelten für Kooperationsvereinbarungen, die Einlagensicherungssysteme …
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Die vorliegenden Leitlinien gelten für Kooperationsvereinbarungen, die Einlagensicherungssysteme oder gegebenenfalls benannte Behörden nach Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2014/49/EU schließen müssen.
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8. In dem Fall, dass Einlagensicherungssysteme von einem privaten Unternehmen verwaltet werden …
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In dem Fall, dass Einlagensicherungssysteme von einem privaten Unternehmen verwaltet werden, sollten benannte Behörden sicherstellen, dass diese Leitlinien von den Einlagensicherungssystemen angewendet werden.
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9. Für jeden der in Absatz 17 aufgeführten drei wesentlichen Bereiche, die in den …
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Für jeden der in Absatz 17 aufgeführten drei wesentlichen Bereiche, die in den Kooperationsvereinbarungen zu berücksichtigen sind, legen diese Leitlinien zentrale Mindestelemente fest. In Fällen, in denen mehrere Optionen vorhanden sind, wird in den Leitlinien die bevorzugte Vorgehensweise vorgeschlagen. In allen drei wesentlichen Bereichen, die in Absatz 17 aufgeführt sind, haben Einlagensicherungssysteme oder gegebenenfalls die benannten Behörden gemäß den Leitlinien auch die Möglichkeit, zusätzliche Bedingungen aufzunehmen, vorausgesetzt, die beteiligten Parteien einigen sich hierauf auf bilateraler oder multilateraler Basis.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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