+Begriffsbestimmungen
---+11. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/49/EU verwendeten und …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
11. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/49/EU verwendeten und …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/49/EU verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats“: das in dem Mitgliedstaat errichtete Einlagensicherungssystem, in dem ein ihm angeschlossenes Kreditinstitut nach Artikel 8 der Richtlinie 2013/36/EU zugelassen ist.

„Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats“: das in dem Mitgliedstaat errichtete Einlagensicherungssystem, in dessen Hoheitsgebiet ein ihm angeschlossenes Kreditinstitut, das nach Artikel 8 der Richtlinie 2013/36/EU in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, eine Zweigstelle errichtet hat.

„Angeschlossenes Kreditinstitut“: ein Kreditinstitut, das Mitglied eines Einlagensicherungssystems ist.

„Einschlägige Einlagensicherungssysteme“: die Einlagensicherungssysteme, in deren Zusammenhang eine oder mehrere der folgenden Situationen auftreten:

  • (i) Eine Zweigstelle eines dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats angeschlossenes Kreditinstitut wurde auf dem Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats errichtet,
  • (ii) die Mitgliedschaft eines Kreditinstituts in dem bisherigen Einlagensicherungssystem endet, da das Kreditinstituts einem anderen Einlagensicherungssystem angeschlossen wird, oder
  • (iii) in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme ist die Möglichkeit, dass ein Einlagensicherungssystem einem anderen Einlagensicherungssystem Kredite gewährt, vorgesehen. „Individualisiertes Kundenprofil“ („Single Customer View“, SCV): die Akte oder Datei mit den Informationen über einzelne Einleger, die notwendig sind, um eine Erstattung an Einleger vorzubereiten, einschließlich der Gesamtsumme der erstattungsfähigen Einlagen eines jeden Einlegers.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/