+15. Für das MFCA gelten die in Anhang 1 der vorliegenden Leitlinien aufgeführten Bedingungen. …
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15. Für das MFCA gelten die in Anhang 1 der vorliegenden Leitlinien aufgeführten Bedingungen. …
Für das MFCA gelten die in Anhang 1 der vorliegenden Leitlinien aufgeführten Bedingungen. Sollten Einlagensicherungssysteme oder gegebenenfalls die benannten Behörden bestimmte Elemente näher bestimmen müssen, die nicht Gegenstand der Bedingungen der MFCA sind, können sie eine solche Vereinbarung um bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen ergänzen, vorausgesetzt, die Bedingungen dieser Vereinbarungen widersprechen nicht den in der MFCA dargelegten Bedingungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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