+50. In den Kooperationsvereinbarungen sollte festgelegt sein, welche Arten von Kosten das …

50. In den Kooperationsvereinbarungen sollte festgelegt sein, welche Arten von Kosten das …

In den Kooperationsvereinbarungen sollte festgelegt sein, welche Arten von Kosten das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats zurückerstattet, einschließlich – aber nicht ausschließlich – der Kosten, die bei der Erfüllung der folgenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstattung entstehen:

  • a. Kommunikation mit Einlegern, was auch den Aufbau der notwendigen Infrastruktur, die Einstellung von Personal und Veröffentlichungen in den Medien umfasst;
  • b. Kommunikation mit dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats, einschließlich Rückmeldungen über erstattete Ansprüche;
  • c. Erhebung zusätzlicher für die Auszahlung benötigter Informationen, was auch den Aufbau der notwendigen Infrastruktur sowie die Einstellung von Personal umfasst;
  • d. Übersetzung von Dokumenten;
  • e. Informationsgewinnung;
  • f. Transaktionskosten bei Erstattungen;
  • g. einschlägige Rechtskosten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/