+53. Erfolgt die Kostenrückerstattung für das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats …

53. Erfolgt die Kostenrückerstattung für das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats …

Erfolgt die Kostenrückerstattung für das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats nach der Auszahlung, sollten die Einzelheiten bezüglich der Rückerstattung wie die Frist, innerhalb der die Kostenrückerstattung zu erfolgen hat, oder der anwendbare Zinssatz innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Auszahlung von gedeckten Einlagen vereinbart werden.

  • i. Prüfungsrecht

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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