+70. In den Kooperationsvereinbarungen sollte anerkannt werden, dass das übertragende …
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70. In den Kooperationsvereinbarungen sollte anerkannt werden, dass das übertragende …
In den Kooperationsvereinbarungen sollte anerkannt werden, dass das übertragende Einlagensicherungssystem die Mittel in der Währung zur Verfügung stellt, in der die Beiträge ursprünglich bereitgestellt wurden. Das empfangende Einlagensicherungssystem sollte die Kosten aller Vorgänge bezüglich des Währungsumtauschs tragen. - o. Behandlung von Zahlungsverpflichtungen, einschließlich einer potenziellen Übertragung von Verpflichtungen, die in den letzten 12 Monaten eingegangen wurden
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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