+74. Entscheidet sich das übertragende Einlagensicherungssystem dazu, die Zahlungsverpflichtungen …

74. Entscheidet sich das übertragende Einlagensicherungssystem dazu, die Zahlungsverpflichtungen …

Entscheidet sich das übertragende Einlagensicherungssystem dazu, die Zahlungsverpflichtungen nicht zu vollstrecken, sollte es mit dem empfangenden Einlagensicherungssystem in Kontakt treten, um festzustellen, ob dieses bereit ist, die Neuzuweisung dieser Zahlungsverpflichtungen zu akzeptieren. Die Neuzuweisung kann nur dann erfolgen, wenn beide Einlagensicherungssysteme dem zustimmen. Lehnt das empfangende Einlagensicherungssystem die Neuzuweisung ab, sollte das übertragende Einlagensicherungssystem die Zahlungsverpflichtungen vollstrecken und die Erlöse dem empfangenden Einlagensicherungssystem übertragen.

  • p. Zeitlicher Ablauf der Übertragung der Beiträge

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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