+79. Die Kooperationsvereinbarungen sollten eine Klausel enthalten, wonach im Falle von …
|
79. Die Kooperationsvereinbarungen sollten eine Klausel enthalten, wonach im Falle von …
Die Kooperationsvereinbarungen sollten eine Klausel enthalten, wonach im Falle von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Informationen oder Mitteln sämtliche Kosten, die sich aus den Folgen solcher Verzögerungen ergeben, von dem Einlagensicherungssystem getragen werden sollten, das für die Verzögerungen verantwortlich ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|