+81. Stimmen die Einlagensicherungssysteme einer gegenseitigen Kreditvergabe nicht zu, entweder weil …
|
81. Stimmen die Einlagensicherungssysteme einer gegenseitigen Kreditvergabe nicht zu, entweder weil …
Stimmen die Einlagensicherungssysteme einer gegenseitigen Kreditvergabe nicht zu, entweder weil ihre einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine Kreditvergabe an andere Einlagensicherungssysteme nicht zulassen oder weil die Einlagensicherungssysteme oder die benannten Behörden einen entsprechenden Beschluss gefasst haben, sollte die Vereinbarungen diesbezüglich keine weiteren Einzelheiten enthalten. Für den Fall jedoch, dass die Einlagensicherungssysteme nach ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zwar Kredite vergeben dürfen, sich aber gegen die Kreditvergabe entschieden haben, sollte aufgrund der Entscheidung gegen die gegenseitige Kreditvergabe nicht ausgeschlossen sein, dass die Einlagensicherungssysteme im Krisenfall einander Kredite gewähren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|