+82. Beabsichtigen die Einlagensicherungssysteme, sich gegenseitig Kredite zu gewähren, sollte in …
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82. Beabsichtigen die Einlagensicherungssysteme, sich gegenseitig Kredite zu gewähren, sollte in …
Beabsichtigen die Einlagensicherungssysteme, sich gegenseitig Kredite zu gewähren, sollte in der Kooperationsvereinbarung festgelegt sein, nach wie vielen Arbeitstagen das kreditgebende Einlagensicherungssystem bei einer Kreditanfrage zu einer Entscheidung gelangen muss und welche Informationen das Kredit beantragende Einlagensicherungssystem zur Verfügung stellen sollte. Die Vereinbarung kann weitere Einzelheiten bezüglich der Rückzahlungspflicht und des berechneten Zinssatzes gemäß den Bedingungen von Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2014/49/EU enthalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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