+9. Diese Leitlinien gelten zudem unbeschadet der Anwendung strengerer Anforderungen, die in den …
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9. Diese Leitlinien gelten zudem unbeschadet der Anwendung strengerer Anforderungen, die in den …
Diese Leitlinien gelten zudem unbeschadet der Anwendung strengerer Anforderungen, die in den maßgeblichen sektoralen Rechtsvorschriften festgelegt sind, und insbesondere gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2014/17/EU in Bezug auf die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zu Kreditverträgen im Sinne von Artikel 4 Nummer 21 dieser Richtlinie.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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