+10. Jedes Geschäft (zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt …
|
10. Jedes Geschäft (zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt …
Jedes Geschäft (zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, aller auf die Verbriefungsdokumentation sowie auf Coupons, Renditen oder andere Merkmale der Verbriefungspositionen bezogenen Änderungen), das von i) einem Sponsor oder ii) einem Originator oder iii) einem mit dem Originator verbundenen Unternehmen im Sinne von Absatz 25 in Bezug auf eine Verbriefung oder auf Positionen in einer Verbriefung nach ihrem Abschluss eingegangen wird, zu dessen Eingehen der Originator oder gegebenenfalls der Sponsor oder das mit dem Originator verbundene Unternehmen entsprechend den vor Eingehen dieses Geschäfts geltenden Bedingungen der Verbriefungsdokumentation: - (a) nicht vertraglich verpflichtet ist oder
- (b) gemäß den konkreten Bedingungen dieses Geschäfts nicht vertraglich verpflichtet ist,
sollte als Geschäft gelten, das über den Geltungsbereich der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen hinaus eingegangen wurde; die Einzelheiten zu diesem Geschäft sollten im Einklang mit Absatz 26 gemeldet werden, und es sollte gemäß Absatz 11 beurteilt werden, ob das Geschäft so strukturiert ist, dass es eine Kreditunterstützung darstellt oder nicht. Geschäfte, zu deren Eingehen das betreffende Institut entsprechend den vor Eingehen dieser Geschäfte geltenden Bedingungen der Verbriefungsdokumentation zu den konkreten Bedingungen dieser Geschäfte vertraglich verpflichtet ist, stellen eine bestehende Kreditunterstützung dar und sind von dem Verbot nach Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|