+12. Vorbehaltlich des Absatzes 25 sollte ein Geschäft, wenn es von einem Sponsor ausgeführt wird …

12. Vorbehaltlich des Absatzes 25 sollte ein Geschäft, wenn es von einem Sponsor ausgeführt wird …

Vorbehaltlich des Absatzes 25 sollte ein Geschäft, wenn es von einem Sponsor ausgeführt wird, als so strukturiert angesehen werden, dass es keine Kreditunterstützung darstellt, sofern es eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • (a) Es wird im Einklang mit Absatz 15 zu marktüblichen Konditionen ausgeführt, oder
  • (b) es wird zu Konditionen ausgeführt, die für den Sponsor günstiger sind als marktübliche Konditionen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/