+23. Im Hinblick auf den in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …

23. Im Hinblick auf den in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …

Im Hinblick auf den in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Faktor (Wertentwicklung der Verbriefungspositionen) gilt Folgendes: Wenn sich der Wert der Verbriefungspositionen, die Gegenstand des Geschäfts sind, im Verhältnis zu anderen Verbriefungspositionen unterdurchschnittlich entwickelt hat oder diese Verbriefungspositionen als notleidend gemeldet wurden, sollte geprüft werden, i) ob die Kosten der zur Verbesserung der Wertentwicklung dieser Verbriefungspositionen ergriffenen Maßnahmen vollständig von den in die Verbriefung investierenden maßgeblichen Anlegern getragen wurden und ii) ob sich das Geschäft, unmittelbar oder mittelbar, negativ auf das an ihm beteiligte Institut auswirkt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/