+24. Bezüglich des in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten …

24. Bezüglich des in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten …

Bezüglich des in Artikel 248 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Faktors (Auswirkungen der Kreditunterstützung auf die erwarteten Verluste des Originators im Verhältnis zu denen der Anleger) sollte geprüft werden, ob die erwarteten Verluste aus einer Verbriefungsposition u. a. unter Berücksichtigung von Veränderungen beim Marktpreis der Position, bei den risikogewichteten Positionsbeträgen und bei den Bonitätsbeurteilungen von Verbriefungspositionen wesentlich erhöht oder verringert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/