+10. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen …
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10. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen …
Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen Informationen das Folgende enthalten: - a. das gemäß Absatz 11 erstellte „Leserhandbuch“;
- b. allgemeine Informationen über ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen, Geschäftsmodelle und Strategie sowie Governance gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinien;
- c. ICAAP-spezifische Informationen gemäß Abschnitt 6 dieser Leitlinien;
- d. ILAAP-spezifische Informationen gemäß Abschnitt 7 dieser Leitlinien;
- e. Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen aus ICAAP und ILAAP und Informationen zur Qualitätssicherung gemäß Abschnitt 8 dieser Leitlinien.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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