+10. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen …

10. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen …

Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von den Instituten erhobenen Informationen das Folgende enthalten:

  • a. das gemäß Absatz 11 erstellte „Leserhandbuch“;
  • b. allgemeine Informationen über ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen, Geschäftsmodelle und Strategie sowie Governance gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinien;
  • c. ICAAP-spezifische Informationen gemäß Abschnitt 6 dieser Leitlinien;
  • d. ILAAP-spezifische Informationen gemäß Abschnitt 7 dieser Leitlinien;
  • e. Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen aus ICAAP und ILAAP und Informationen zur Qualitätssicherung gemäß Abschnitt 8 dieser Leitlinien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/