+22. Stehen Informationselemente sehr granular zur Verfügung, können die zuständigen Behörden den …
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22. Stehen Informationselemente sehr granular zur Verfügung, können die zuständigen Behörden den …
Stehen Informationselemente sehr granular zur Verfügung, können die zuständigen Behörden den Instituten erlauben, nicht jede verfügbare Unterlage in Verbindung mit den erforderlichen Informationselementen einzureichen. Werden solche granularen Informationen aus Einreichungen ausgeschlossen, wie Belege in Verbindung mit lokalen Dashboards, Sitzungsprotokollen und einzelnen wichtigen Leistungsindikatoren, sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass die Institute ihre allgemeinen, für diese Elemente geltenden Grundsätze vorgelegt und im „Leserhandbuch“ erwähnt haben, welche Informationen aus den Einreichungen ausgeschlossen wurden. Die zuständigen Behörden sollten entsprechend Beispiele für diese Informationen verlangen. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von der Einreichung ausgeschlossenen Daten und Unterlagen dennoch erforderlich sein könnten, wenn dies notwendig oder angemessen ist, einschließlich aus Gründen des Nachweises, dass das Institut die Rechtsvorschriften einhält.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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