+35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …

35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …

Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der allgemeinen Kapitalplanung, einschließlich berücksichtigter Dimensionen (z.B. intern, regulatorisch), Zeithorizont, Kapitalinstrumente, Kapitalmaßnahmen usw.;
  • b. Beschreibung der Hauptannahmen, die der Kapitalplanung zugrunde liegen.

6.4.2 Betriebsdokumentation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/