+35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …
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35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …
Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung der allgemeinen Kapitalplanung, einschließlich berücksichtigter Dimensionen (z.B. intern, regulatorisch), Zeithorizont, Kapitalinstrumente, Kapitalmaßnahmen usw.;
- b. Beschreibung der Hauptannahmen, die der Kapitalplanung zugrunde liegen.
6.4.2 Betriebsdokumentation
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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