+6.4 Informationen über Kapitalplanung
---+35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …
---+36. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen …

6.4 Informationen über Kapitalplanung

6.4.1 Methode und Strategiedokumentation

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
35. Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende …

Bezüglich Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der allgemeinen Kapitalplanung, einschließlich berücksichtigter Dimensionen (z.B. intern, regulatorisch), Zeithorizont, Kapitalinstrumente, Kapitalmaßnahmen usw.;
  • b. Beschreibung der Hauptannahmen, die der Kapitalplanung zugrunde liegen.

6.4.2 Betriebsdokumentation

36. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen …

Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. eine zukunftsorientierte Einschätzung der Entwicklung der Risiken und des Kapitals hinsichtlich sowohl des internen Kapitals als auch der regulatorischen Eigenmittel;
  • b. Beschreibung der aktuellen Schlussfolgerungen aus der Kapitalplanung, wie geplante Emissionen verschiedener Kapitalinstrumente, andere Kapitalmaßnahmen (z.B. Dividendenpolitik) und geplante Änderungen an der Bilanz (z.B. Verkauf von Portfolios usw.).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/