+36. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen …
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36. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen …
Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Kapitalplanung sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. eine zukunftsorientierte Einschätzung der Entwicklung der Risiken und des Kapitals hinsichtlich sowohl des internen Kapitals als auch der regulatorischen Eigenmittel;
- b. Beschreibung der aktuellen Schlussfolgerungen aus der Kapitalplanung, wie geplante Emissionen verschiedener Kapitalinstrumente, andere Kapitalmaßnahmen (z.B. Dividendenpolitik) und geplante Änderungen an der Bilanz (z.B. Verkauf von Portfolios usw.).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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