+44. Bezüglich der Strategie für Liquiditätspuffer und Sicherheitenmanagement sollten die …
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44. Bezüglich der Strategie für Liquiditätspuffer und Sicherheitenmanagement sollten die …
Bezüglich der Strategie für Liquiditätspuffer und Sicherheitenmanagement sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. ihre Methode für die Feststellung der internen Mindestgröße des Liquiditätspuffers, einschließlich der Definition des Instituts für flüssige Mittel, der Kriterien, die sie auf die Feststellung des Liquiditätswerts der flüssigen Mittel anwenden und der Beschränkungen bezüglich der Konzentration und anderer Risikomerkmale der flüssigen Mittel;
- b. Strategiedokument zum Sicherheitenmanagement, einschließlich der Grundsätze in Beziehung zum Standort und der Übertragbarkeit der Sicherheit sowie deren Rolle in Verbindung mit der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Aufsicht;
- c. Strategiedokument über die Belastung von Vermögenswerten, einschließlich der Grundsätze zur Messung und Überwachung von sowohl belasteten als auch unbelasteten Vermögenswerten und zur Verknüpfung des Rahmens für Limit und Kontrolle bezüglich der Belastung von Vermögenswerten mit der Risikobereitschaft (Liquidität und Finanzierung) des Instituts;
- d. Grundsätze für die Überprüfung der Annahmen in Bezug auf den Liquiditätswert der Vermögenswerte und der Zeit zum Verkauf oder Rückkauf der Vermögenswerte, die im Puffer für flüssige Mittel enthalten sind;
- e. Strategiedokument über das Liquiditätskonzentrationsrisiko im Liquiditätspuffer, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung des möglichen Verlusts verfügbarer Liquidität aufgrund dieser Konzentration.
7.3.2 Betriebsdokumentation
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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