+20. Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden …
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20. Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden …
Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob für sie die Beschränkungen nach Artikel 486 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten. (2 ) Für die Zwecke dieser Leitlinien wird auf alle Beträge, die gemäß den Beschränkungen nach Teil 10 Kapitel 2 der CRR als Eigenmittel berechnet werden, dieselbe Behandlung angewandt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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