+20. Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden …

20. Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden …

Darüber hinaus sollten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob für sie die Beschränkungen nach Artikel 486 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten.

(2 ) Für die Zwecke dieser Leitlinien wird auf alle Beträge, die gemäß den Beschränkungen nach Teil 10 Kapitel 2 der CRR als Eigenmittel berechnet werden, dieselbe Behandlung angewandt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/