+Begriffsbestimmungen
---+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in den Begriffsbestimmungen der EBA-SREP-Leitlinien verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien bezeichnet darüber hinaus der Begriff:

IKT-Systemeeine IKT-Einrichtung als Teil eines Mechanismus oder eines einzelne Netze untereinander verbindenden Netzwerks, das die Betriebsaktivitäten eines Instituts unterstützt.

2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (1), ABl. L 176 vom 27.6.2013.

3 EBA/GL/2014/13

IKT-DienstleistungenDienstleistungen, die von IKT-Systemen für einen oder mehrere interne oder externe Nutzer erbracht werden. Beispiele dafür sind Dienstleistungen in den Bereichen Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Meldewesen, aber auch Überwachungs-, Geschäfts- und Entscheidungsunterstützungs-Dienstleistungen.
IKT-Verfügbarkeits- und KontinuitätsrisikoDas Risiko, dass die Leistung und die Verfügbarkeit von IKT-Systemen und -Daten nachteilig beeinflusst werden, einschließlich der mangelnden Fähigkeit infolge eines Ausfalls von IKT-Hardware- oder -Softwarekomponenten sie rechtzeitig wiederherzustellen; bzw. infolge von Schwächen im IKT-Systemmanagement oder eines sonstigen Ereignisses, die Dienste des Instituts, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-SicherheitsrisikoDas Risiko eines unbefugten Zugangs zu IKT-Systemen und Datenzugriffs von innerhalb oder außerhalb des Instituts (z. B. Cyber-Attacken), wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-ÄnderungsrisikoDas Risiko, das sich aus der mangelnden Fähigkeit des Instituts ergibt, IKT-Systemänderungen zeitgerecht und kontrolliert zu steuern, insbesondere was umfangreiche und komplexe Änderungsprogramme angeht, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-DatenintegritätsrisikoDas Risiko, dass die von IKT-Systemen gespeicherten und verarbeiteten Daten über verschiedene IKT-Systeme hinweg unvollständig, ungenau oder inkonsistent sind, beispielsweise aufgrund mangelhafter oder fehlender IKT-Kontrollen während der verschiedenen Phasen des IKT-Datenlebenszyklus (d. h. Entwurf der Datenarchitektur, Entwicklung des Datenmodells und/oder der Datenbeschreibungsverzeichnisse, Überprüfung von Dateneingaben, Kontrolle von Datenextraktionen, -übertragungen und -verarbeitungen, einschließlich gerenderter Datenausgaben), was dazu führt, dass die Fähigkeit eines Instituts zur Erbringung von Dienstleistungen und zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Produktion von (Risiko-) Management- und Finanzinformationen beeinträchtigt wird, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-AuslagerungsrisikoDas Risiko, dass die Beauftragung eines Dritten oder eines anderen Gruppenunternehmens (gruppeninterne Auslagerung) mit der Bereitstellung von IKT-Systemen oder der Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen das Leistungs- und Risikomanagement des Instituts nachteilig beeinflusst, wie im Anhang weiter ausgeführt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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