+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) …

8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in den Begriffsbestimmungen der EBA-SREP-Leitlinien verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien bezeichnet darüber hinaus der Begriff:

IKT-Systemeeine IKT-Einrichtung als Teil eines Mechanismus oder eines einzelne Netze untereinander verbindenden Netzwerks, das die Betriebsaktivitäten eines Instituts unterstützt.

2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (1), ABl. L 176 vom 27.6.2013.

3 EBA/GL/2014/13

IKT-DienstleistungenDienstleistungen, die von IKT-Systemen für einen oder mehrere interne oder externe Nutzer erbracht werden. Beispiele dafür sind Dienstleistungen in den Bereichen Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Meldewesen, aber auch Überwachungs-, Geschäfts- und Entscheidungsunterstützungs-Dienstleistungen.
IKT-Verfügbarkeits- und KontinuitätsrisikoDas Risiko, dass die Leistung und die Verfügbarkeit von IKT-Systemen und -Daten nachteilig beeinflusst werden, einschließlich der mangelnden Fähigkeit infolge eines Ausfalls von IKT-Hardware- oder -Softwarekomponenten sie rechtzeitig wiederherzustellen; bzw. infolge von Schwächen im IKT-Systemmanagement oder eines sonstigen Ereignisses, die Dienste des Instituts, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-SicherheitsrisikoDas Risiko eines unbefugten Zugangs zu IKT-Systemen und Datenzugriffs von innerhalb oder außerhalb des Instituts (z. B. Cyber-Attacken), wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-ÄnderungsrisikoDas Risiko, das sich aus der mangelnden Fähigkeit des Instituts ergibt, IKT-Systemänderungen zeitgerecht und kontrolliert zu steuern, insbesondere was umfangreiche und komplexe Änderungsprogramme angeht, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-DatenintegritätsrisikoDas Risiko, dass die von IKT-Systemen gespeicherten und verarbeiteten Daten über verschiedene IKT-Systeme hinweg unvollständig, ungenau oder inkonsistent sind, beispielsweise aufgrund mangelhafter oder fehlender IKT-Kontrollen während der verschiedenen Phasen des IKT-Datenlebenszyklus (d. h. Entwurf der Datenarchitektur, Entwicklung des Datenmodells und/oder der Datenbeschreibungsverzeichnisse, Überprüfung von Dateneingaben, Kontrolle von Datenextraktionen, -übertragungen und -verarbeitungen, einschließlich gerenderter Datenausgaben), was dazu führt, dass die Fähigkeit eines Instituts zur Erbringung von Dienstleistungen und zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Produktion von (Risiko-) Management- und Finanzinformationen beeinträchtigt wird, wie im Anhang weiter ausgeführt.
IKT-AuslagerungsrisikoDas Risiko, dass die Beauftragung eines Dritten oder eines anderen Gruppenunternehmens (gruppeninterne Auslagerung) mit der Bereitstellung von IKT-Systemen oder der Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen das Leistungs- und Risikomanagement des Instituts nachteilig beeinflusst, wie im Anhang weiter ausgeführt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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