+2.5 Zusammenfassung der Feststellungen
---+33. Diese Ergebnisse sollten in der Zusammenfassung der Ergebnisse unter Titel 5 der …
---+34. Im Hinblick auf die Bewertung der IKT-Strategie sind bei der Fertigstellung der obigen …
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2.5 Zusammenfassung der Feststellungen
2.5 Zusammenfassung der Feststellungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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33. Diese Ergebnisse sollten in der Zusammenfassung der Ergebnisse unter Titel 5 der …
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Diese Ergebnisse sollten in der Zusammenfassung der Ergebnisse unter Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien wiedergegeben werden und in Übereinstimmung mit den Erwägungen in Tabelle 3 der EBA-SREP-Leitlinien in die jeweilige Punktebewertung einfließen.
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34. Im Hinblick auf die Bewertung der IKT-Strategie sind bei der Fertigstellung der obigen …
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Im Hinblick auf die Bewertung der IKT-Strategie sind bei der Fertigstellung der obigen Bewertung folgende Punkte zu berücksichtigen: - a. Falls die zuständigen Behörden zu dem Schluss kommen, dass der Governance-Rahmen des Instituts für die Entwicklung und Umsetzung der IKT-Strategie des Instituts unter 2.2 nicht geeignet ist, sollte dies in die Bewertung der internen Governance des Instituts in Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien unter Absatz 87 (a) einfließen;
- b. falls die zuständigen Behörden aufgrund der oben genannten Bewertungen unter 2.2 zu dem Schluss kommen, dass es zu einer erheblichen fehlerhaften Angleichung zwischen der IKT-Strategie und der Geschäftsstrategie kommen würde, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die langfristigen Geschäfts- und/oder Finanzziele des Instituts, die Nachhaltigkeit des Instituts und/oder sein Geschäftsmodell oder die Geschäftsfelder bzw. -bereiche des Instituts hätte, welche in Absatz 62 (a) der EBA-SREP-Leitlinien als äußerst erheblich eingestuft wurden, so sollte dies in die Geschäftsmodellbewertung von Titel 4 der EBA-SREP-Leitlinien unter Absatz 70 (b) und (c) einfließen; und
- c. falls die zuständigen Behörden aufgrund der oben genannten Bewertungen unter Punkt 2.2 zu dem Schluss kommen, dass die IKT-Ressourcen und IKT-Umsetzungskapazitäten des Instituts womöglich nicht ausreichen, um wichtige geplante Änderungen an der Strategie durchzuführen und zu unterstützen, sollte dies in die Geschäftsmodellbewertung von Titel 4 der EBA-SREP-Leitlinien unter Absatz 70 (b) einfließen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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