+7. Die vorliegenden Leitlinien beziehen sich auf diejenige Risikomanagementpraxis von …

7. Die vorliegenden Leitlinien beziehen sich auf diejenige Risikomanagementpraxis von …

Die vorliegenden Leitlinien beziehen sich auf diejenige Risikomanagementpraxis von Kreditinstituten, die sich auf die Beurteilung von Kreditrisiken und die Bemessung erwarteter Kreditverluste für Kreditengagements und Risikovorsorge nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen auswirkt. Die Leitlinien gelten ebenfalls, wenn – sofern nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen zulässig – der Buchwert des Kreditengagements unmittelbar ohne Risikovorsorgekonto reduziert wird. In diesen Leitlinien werden keine zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich der Feststellung des erwarteten Verlusts zur Eigenmittelunterlegung gestellt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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