+12. Die in Abschnitt 4.4 aufgeführten Leitlinien sollten als Ergänzung und nähere Erläuterung des …
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12. Die in Abschnitt 4.4 aufgeführten Leitlinien sollten als Ergänzung und nähere Erläuterung des …
Die in Abschnitt 4.4 aufgeführten Leitlinien sollten als Ergänzung und nähere Erläuterung des in Artikel 97 und 107 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU genannten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) betrachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des Managements und der Kontrollen von Kreditrisiken sowie der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste. Daher sollten die zuständigen Behörden den in Abschnitt 4.4 dargelegten Leitlinien im Einklang mit den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)4 nachkommen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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