+30. In der Risikovorsorgemethodik eines Kreditinstituts sollten die Definitionen von …

30. In der Risikovorsorgemethodik eines Kreditinstituts sollten die Definitionen von …

In der Risikovorsorgemethodik eines Kreditinstituts sollten die Definitionen von Schlüsselbegriffen bei der Beurteilung des Kreditrisikos und der ECL-Bemessung (wie z. B. Verlust- und Migrationsquoten, Verlustereignisse und Ausfall) eindeutig dokumentiert sein. Werden in den Funktionsbereichen (wie Rechnungslegung, Eigenmittelunterlegung und Kreditrisikomanagement) unterschiedliche Begriffe, Informationen oder Annahmen verwendet, sollte eine Begründung dieser Unterschiede dokumentiert und von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Eine Überprüfung und Aktualisierung der für ECL-Schätzungen herangezogenen Informationen und Annahmen sollte nach Maßgabe des geltenden Rechnungslegungsrahmens erfolgen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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