+54. Kreditinstitute sollten auf zeitweilige Anpassungen einer Risikovorsorge nur als Zwischenlösung …
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54. Kreditinstitute sollten auf zeitweilige Anpassungen einer Risikovorsorge nur als Zwischenlösung …
Kreditinstitute sollten auf zeitweilige Anpassungen einer Risikovorsorge nur als Zwischenlösung zurückgreifen, insbesondere bei unbeständiger Ausgangslage oder wenn nicht genug Zeit für eine adäquate Einbindung relevanter neuer Informationen in den bestehenden Kreditrisikorating- und -modellierungsprozess oder für eine Neusegmentierung vorhandener Gruppen von Kreditengagements zur Verfügung steht oder Kreditengagements innerhalb einer Gruppe auf Faktoren oder Ereignisse anders reagieren als ursprünglich erwartet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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