+85. Das Leitungsorgan des Kreditinstituts sollte seine Offenlegungspolitik regelmäßig überprüfen …
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85. Das Leitungsorgan des Kreditinstituts sollte seine Offenlegungspolitik regelmäßig überprüfen …
Das Leitungsorgan des Kreditinstituts sollte seine Offenlegungspolitik regelmäßig überprüfen, damit die offengelegten Informationen jederzeit dem Risikoprofil des Kreditinstituts, den Produktkonzentrationen, Branchenstandards und aktuellen Marktbedingungen gerecht werden. Zu diesem Zweck sollten Kreditinstitute Angaben machen, die Vergleiche mit gleichgearteten Instituten erleichtern und die Nutzer in die Lage versetzen, die Veränderungen bei den ECL-Schätzungen des Kreditinstituts über die Zeiträume hinweg zu beobachten und aussagekräftige Analysen nationaler und internationaler Peer-Gruppen durchzuführen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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