+116. Im Einklang mit Paragraph B5.5.1 des IFRS 9 zur Beurteilung signifikanter Erhöhungen des …
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116. Im Einklang mit Paragraph B5.5.1 des IFRS 9 zur Beurteilung signifikanter Erhöhungen des …
Im Einklang mit Paragraph B5.5.1 des IFRS 9 zur Beurteilung signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf kollektiver Basis sollten Kreditinstitute in den Fällen, da sich bei einigen Kreditengagements innerhalb einer Gruppe von Kreditengagements das Ausfallrisiko ganz offenbar signifikant erhöht hat, bei einer Teilgruppe oder einem Anteil der Gruppe von Kreditengagements zu einer Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste übergehen, auch wenn eine Feststellung auf der Basis eines einzelnen Kreditengagements nicht möglich ist (siehe IFRS 9, erläuterndes Beispiel 5).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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