+122. Kreditinstitute sollten wachsam gegenüber möglicherweise eintretenden Verzerrungseffekten …
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122. Kreditinstitute sollten wachsam gegenüber möglicherweise eintretenden Verzerrungseffekten …
Kreditinstitute sollten wachsam gegenüber möglicherweise eintretenden Verzerrungseffekten sein, die eine Erreichung der Zielsetzungen des IFRS 9 verhindern würden. Falls Kreditinstitute der Auffassung sind, dass ihr Implementierungsansatz Verzerrungen bewirkt haben könnte, sollten sie ihre Beurteilung unter Berücksichtigung der ermittelten Verzerrung ändern und damit die Erreichung der Zielsetzung des Standards sicherstellen (siehe insbesondere IFRS 9.B5.5.1-B5.5.6).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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