+133. In diesem Zusammenhang sollten Kreditinstitute Veränderungen bei den erwarteten …

133. In diesem Zusammenhang sollten Kreditinstitute Veränderungen bei den erwarteten …

In diesem Zusammenhang sollten Kreditinstitute Veränderungen bei den erwarteten 12-Monats-Kreditverlusten immer über die Risikovorsorge erfassen, wenn keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, und im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos die Kreditengagements auf eine Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste umstellen. Im Interesse einer hohen Qualität bei der Umsetzung des IFRS 9 sollte es immer, wenn von der Ausnahme wegen niedrigen Ausfallrisikos Gebrauch gemacht wird, deutliche Belege dafür geben, dass das Ausfallrisiko am Abschlussstichtag so niedrig ist, dass es sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht haben kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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